Die Straßenverkehrsordnung ist bei der Handynutzung eindeutig: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Für die Autofahrer bedeutet das: Sie dürfen nicht einmal nachschauen, ob jemand angerufen hat. Lediglich mit Freisprecheinrichtungen ist das Telefonieren am Steuer erlaubt. Über 80 Prozent der Befragten wussten, dass die Handynutzung während der Fahrt verboten ist - beim SMS schreiben waren es sogar 98 Prozent.
Wer mit Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Hinzu kommt: Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, bekommt man mit Handy am Ohr oft einen Teil der Schuld zugesprochen. Aber gerade jüngere Autofahrer hält das alles offenbar nicht davon ab, das Handy zu nutzen.