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Nachhaltigkeit bei Smartphones ist die Ausnahme

Schlagzeilen
Die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist mitverantwortlich für immer größere Schrottberge, kürzere Nutzungszyklen und steigende Ressourcenverbräuche - Einige Positivbeispi... [weiter]

BYOD: Was kann der Arbeitgeber auf mitgebrachten Smartphones einsehen?

Obwohl BYOD mittlerweile eine gängige Geschäftspraxis wird, gibt es laut neuer Studien von MobileIron große Verständnisprobleme zwischen Angestellten und Arbeitgebern, wenn es darum geht, was auf einem mobilen Endgerät privat ist und was nicht. Die aktuelle Umfrage, der MobileIron Trust Gap Survey, untersucht die Erwartungen von Mitarbeitern an den Schutz ihrer Privatsphäre, wenn sie ein mobiles Endgerät für die Arbeit verwenden. Die Umfrage wurde in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Deutschland vom Marktforschungsunternehmen Vision Critical durchgeführt.

Die Studie hat ergeben, dass 84 % der Befragten ihr eigenes Smartphone für die Arbeit nutzen und 82 % ihr eigenes Tablet. Bei der Frage: "Welche Informationen auf Ihrem mobilen Gerät sind Ihrer Meinung nach für Ihren Arbeitgeber sichtbar?" war sich fast die Hälfte (41 %) der Befragten sicher, dass ihr Arbeitgeber keinerlei Informationen auf ihrem mobilen Endgerät sehen kann, während 15 % sich nicht sicher waren. Nur 28 % der befragten Arbeitnehmer denken, dass ihr Unternehmen ihre geschäftlichen E-Mails sowie E-Mail-Anhänge sehen kann, während lediglich 22 % glauben, dass ihre Geschäftskontakte für das entsprechende Unternehmen sichtbar sind.

In der Realität ist es allerdings so: Wenn man Smartphones und Tablets für die geschäftliche E-Mailkommunikation nutzt, kann der Arbeitgeber die geschäftlichen E-Mails und deren Anhänge genauso einfach einsehen wie auf einem PC. Dies zeigt, dass bei mobilen Arbeitnehmern eine Kluft zwischen Erwartungen und Wirklichkeit besteht.

Verschiedene Arten von Informationen lassen unterschiedliche Stufen der Besorgnis aufkommen

Auf die Frage nach ihrem Behagen bzw. Unbehagen, wenn der Arbeitgeber Zugriff auf die verschiedenen Informationen auf ihrem mobilen Endgerät hat oder diese für den Arbeitgeber sichtbar sind, antworteten die Befragten, dass es ihnen nicht recht sei, wenn die Arbeitgeber Folgendes sehen könnten (Mehrfachnennungen waren hier zulässig):
  • Persönliche E-Mail sowie Anhänge: 66 %
  • SMS: 63 %
  • Persönliche Kontakte: 59 %
  • Fotos: 58 %
  • Videos:57 %
  • Sprachnachrichten: 55 %
  • Die gesamten Informationen, die in allen mobilen Apps enthalten sind: 54 %
  • Details von Telefonanrufen und Internetnutzung: 53 %
  • Standort: 48 %
  • Liste aller Apps auf dem Gerät: 46 %
  • Liste der Apps, die beruflich genutzt werden: 29 %
  • Informationen in den Apps, die beruflich genutzt werden: 29 %
  • Geschäftliche E-Mails und Anhänge: 21 %
  • Geschäftliche Kontakte: 20 %
Insgesamt waren die Befragten am stärksten darüber beunruhigt, dass ihr Arbeitgeber ihre persönliche Kommunikation wie E-Mails und SMS mitlesen kann. Überraschend ist, dass weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer besorgt darüber ist, wenn der Arbeitgeber ihren aktuellen Standort abrufen kann.

Jüngere Angestellte wollen ihrem Arbeitgeber weniger Dateneinsicht gewähren

Über die Ländergrenzen hinweg gab es nur wenig Abweichungen, allerdings zeigten junge Arbeitnehmer der Altersgruppe 18-34 Jahre eine erheblich größere Besorgnis hinsichtlich der Sichtbarkeit ihrer Daten für den Arbeitgeber (sie wählten "nicht einverstanden' oder "überhaupt nicht einverstanden') als ihre älteren Kollegen im Alter von über 55 Jahren (Basis der Befragten, soweit zutreffend[1]):
  • SMS: 68 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 53 % der Gruppe 55+
  • Persönliche E-Mail sowie Anhänge: 67 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 59 % der Gruppe 55+
  • Fotos: 64 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 49 % der Gruppe 55+
  • Persönliche Kontakte: 61 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 54 % der Gruppe 55+
  • Videos: 61 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 49 % der Gruppe 55+
  • Sprachnachrichten: 58 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 50 % der Gruppe 55+
  • Details von Telefonanrufen und Internetnutzung: 57 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 47 % der Gruppe 55+
  • Informationen in allen Apps: 57 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 49 % der Gruppe 55+
  • Standort: 54 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 39 % der Gruppe 55+
  • Liste aller Apps: 50 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 39 % der Gruppe 55+
  • Liste der beruflich genutzten Apps: 32 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 24 % der Gruppe 55+
  • Informationen in den beruflich genutzten Apps: 32 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 22 % der Gruppe 55+
  • Geschäftliche E-Mails und Anhänge: 25 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 15 % der Gruppe 55+
  • Geschäftliche Kontakte: 23 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 16 % der Gruppe 55+

Was Arbeitgeber tun können, um das Vertrauen der Angestellten zu steigern

Auf die Frage, was die wichtigste Maßnahme sei, die ein Arbeitgeber durchführen kann, um das Vertrauen der Angestellten in die Arbeitgeberselbstverpflichtung zum Schutz der Privatsphäre zu steigern, nannten die Befragten "klare Kommunikation" als Antwort.
  • 26 % sagten, dass die wichtigste Maßnahme seitens der Arbeitgeber detaillierte Erklärungen darüber seien, was der Zweck der Sichtbarkeit von bestimmten Informationen auf dem Gerät ist und wie sie persönliche Inhalte von beruflichen Inhalten trennen. Diese Maßnahme präferierten insbesondere deutsche Arbeitnehmer. 34 % der deutschen Teilnehmer wählten diese Antwort.
  • 20 % möchten, dass ihre Arbeitgeber von ihnen eine schriftliche Erlaubnis einholen, bevor diese auf jegliche Daten auf dem Gerät zugreifen.
  • 18 % würden eine schriftliche Mitteilung darüber bevorzugen, was ihr Arbeitgeber sehen kann und was nicht.
  • 18 % möchten eine schriftliche Zusage, dass ihr Arbeitgeber nur auf Unternehmensdaten zugreifen und nicht auf persönliche Informationen.
  • 15 % möchten eine schriftliche Anfrage von ihrem Arbeitgeber, mit der die Firma das Einverständnis der Angestellten einholt, bevor sie auf Daten auf dem Gerät zugreift, die keinen beruflichen Bezug haben.

Die Fakten: Was Arbeitgeber tatsächlich sehen können

Die Sichtbarkeit von Daten auf Smartphones und Tablets variiert je nach mobilem Betriebssystem und Unternehmensrichtlinien. Die Aufzählung stellt die Möglichkeiten unter iOS dar.
  • Mobilfunkbetreiber und Land
  • Hersteller, Modell, Version des Betriebssystems
  • Gerätekennung (z. B. IMEI)
  • Telefonnummer
  • Komplette Liste der installierten Apps
  • Standort des Geräts
  • Akkustand
  • Speicherkapazität und -nutzung
  • Geschäftliche E-Mails und Anhänge (über einen Exchange Server wie beim PC)
  • Geschäftliche Kontakte (über einen Exchange Server wie beim PC)

Die Fakten: Was Arbeitgeber nicht sehen können

  • Informationen in den Apps (es sei denn, die App wurde entwickelt, um Informationen an einen Unternehmens-Server zu übermitteln)
  • Persönliche E-Mails und Anhänge
  • SMS
  • Fotos
  • Videos
  • Aktivitäten im Web-Browser
  • Sprachnachrichten

[1]Hinweise zur Basis der Befragten

Die Umfrageteilnehmer wurden nach ihrer Akzeptanz entsprechend einer Liste von Smart Device Datenfunktionen gefragt. Die Zahlen in der Liste oben umfassen nicht den Anteil der Befragten, für die die jeweilige Datenfunktion nicht zur Verfügung steht. Daher variiert die Größe der Umfrageteilnehmerbasis für jede Datenfunktion. Die vollständigen Datensätze, einschließlich derjenigen, die "Nicht Zutreffend' gewählt haben, sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.

Methodik der Erhebung

Die MobileIron Trust Gap Survey befragte Verbraucher in drei Märkten: in den USA, im Vereinigten Königreich und in Deutschland. Vom 14. Juni bis zum 18. Juni 2013 führte Vision Critical eine Online-Umfrage unter 2.997 zufällig ausgewählten Erwachsenen durch, die im Vereinigten Königreich (993), in den USA (1.004) und in Deutschland (1.000) einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Stichprobe war hinsichtlich Alter, Geschlecht und regionaler Daten ausgewogen. Abweichungen in oder zwischen den Gesamtwerten resultieren aus Rundungsdifferenzen.
[Quelle: MobileIron]
nlg