Fundierte Aufklärung bereits im Vorfeld eines flächendeckenden LTE-Netzausbaus
"Mit dieser Pilotstudie zur Abschätzung der Immissionen von LTE-Sendeanlagen wollen wir einen Beitrag für mehr Transparenz beim Thema Mobilfunk leisten", erläutert Dagmar Wiebusch, Geschäftsführerin des IZMF. "Im Mittelpunkt steht dabei die Aufklärung der Bevölkerung über die zu erwartenden Immissionen der neuen Mobilfunktechnologie", beschreibt Wiebusch die Zielsetzung der Studie. Untersucht wurden bundesweit sieben LTE-Sendeanlagen im Test- und Pilotbetrieb an rund 80 Messpunkten. "Die Ergebnisse der Pilotstudie ermöglichen es bereits heute, vor einem flächendeckenden LTE-Netzausbau, die potentiellen Auswirkungen der neuen Technik vorausschauend zu analysieren. Die konkreten Messdaten schaffen somit die Grundlage für eine fachlich fundierte Information der Bevölkerung", begrüßt Dr. Christoph Revermann vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) die Initiative des IZMF.
Vergleichbares Verhalten von LTE-, GSM- und UMTS-Feldern
Die Pilotstudie basiert auf einem eigens vom IMST dafür entwickelten Messverfahren. Dieses stellt sicher, dass trotz der momentan noch geringen Netzauslastung eine zuverlässige Abschätzung für den künftigen Regelbetrieb getroffen werden kann. Dazu hat das IMST alle Messergebnisse auf eine theoretische Maximalauslastung hochgerechnet. Da diese im Alltag erfahrungsgemäß aber nur punktuell erreicht wird, liegen die in der Studie dokumentierten Werte mit hoher Wahrscheinlichkeit über denen, die später im Regelbetrieb tatsächlich auftreten. Die statistische Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass die Immissionen durch LTE-Sendeanlagen die geltenden Grenzwerte erheblich unterschreiten. An 99 Prozent der Messpunkte liegt die Grenzwertausschöpfung, bezogen auf die Leistungsflussdichte, unter einem halben Prozent. "In jedem Falle lässt sich aus den Ergebnissen der Studie bereits heute abschätzen, dass durch den künftigen Regelbetrieb der LTE-Netze die Gesamtimmissionen zwar steigen, jedoch weiterhin nur einen Bruchteil der zulässigen Grenzwerte ausschöpfen werden" zieht Dr. Bornkessel, Projektleiter beim IMST, Bilanz.
Grenzwerte schützen ausreichend vor Mobilfunkfeldern
Für LTE-Basisstationen gelten, wie für alle Mobilfunksendeanlagen, die gesetzlichen Grenzwerte der 26. Verordnung des Bundesimmissionsgesetzes (BImSchV). Zur Gesundheitsverträglichkeit weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darauf hin, dass die von LTE genutzten Frequenzbänder eng bei den für den Mobilfunk und andere Funkdienste genutzten Frequenzbereichen liegen. Es seien daher keine wesentlichen biologisch relevanten Unterschiede zu den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten. Damit ist ein zuverlässiger Schutz der Bevölkerung vor potentiellen gesundheitlichen Risiken gewährleistet. Die Grenzwerte waren erst 2008, zum Abschluss des Deutschen Mobilfunkprogramms (DMF), das keine Hinweise auf mögliche Risiken durch Mobilfunkfelder erbracht hatte, bestätigt worden.