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Konto-Minus trotz Vorkasse: heimtückische Prepaid-Verträge

Prepaid-Verträge versprechen Handy-Nutzern volle Kostenkontrolle ohne Vertragsbindung. Doch mit dem Kleingedruckten unterschreiben viele Kunden Verträge, die Gebühren verursachen können, wenn das Guthaben längst verbraucht ist.

Auch wenn die Werbung anderes suggeriert, muss jeder Kunde beim Kauf eines Prepaid-Handys einen Vertrag unterschreiben. Das Wort Prepaid steht für Vorkasse - bei leerem Guthabenkonto sollten keine Telefonate und Datenverbindungen mehr möglich sein. Doch viele Klauseln weichen diese Kostenkontrolle auf. "Davon sind insbesondere Verbindungen aus dem Ausland betroffen, die von einigen Anbietern erst später abgerechnet werden", erläutert c't-Redakteur Urs Mansmann. Bei Simply etwa müssen die Kunden sogar von vornherein ihre Kontonummer angeben. Ist das Guthaben aufgebraucht, werden laufende Gespräche und sogar die Nutzung von Mehrwertdiensten nicht getrennt. Die Mehrkosten bucht Simply einfach vom Konto ab.

Auch ein Weiterverkauf der SIM-Karte birgt Gefahren. Das Missbrauchspotenzial durch Telefonate und Datenverbindungen ist enorm, und eine SIM-Karte ist immer mit den Daten des Käufers verknüpft. Deshalb sollte man den Mobilfunkbetreiber über einen etwaigen Verkauf unbedingt informieren. In die Kostenfalle gerät unter Umständen auch, wer das Angebot der Provider aufgreift, die SIM-Karte automatisch aufzuladen, sobald ein bestimmter Guthabenstand unterschritten wird.

Damit unkontrollierte Kosten nicht ausufern, kann man Risikofaktoren wie die Roaming-Nutzung deaktivieren. Für Kinder gibt es spezielle Zusatztarife, die die Nutzung teurer Sondernummern verhindern, aber den Anruf einer voreingestellten Nummer, etwa bei den Eltern, selbst dann erlauben, wenn das Guthaben bereits verbraucht ist.

[Quelle: Heise Medien Gruppe]
nlg