Alarmiert sollte der interessierte Telefonteilnehmer oder Internetnutzer sein, wenn ein Anbieter das im Grundpreis eingeschlossene Datenvolumen einer DSL-Flatrate auf ein bestimmtes Maß begrenzt, bei dessen Überschreiten der Kunde einen höheren monatlichen Grundpreis zahlen muss. Manche Telefon-Flatrate eines Telefonanbieters beinhaltet dagegen nur ein vorgegebenes Kontingent an Inklusivminuten, für die darüber hinaus gehenden Gesprächsminuten muss der Kunde unerwartet zusätzlich zahlen. Teilweise beginnen solche Gesprächsbegrenzungen schon bei 500 Minuten im Monat, also knapp achteinhalb Telefonstunden.
"Doch nicht in jedem Fall sind die AGB so eindeutig formuliert. Es gibt auch einige Anbieter, die nur allgemein vor einer 'übermäßigen Nutzung' warnen oder die 'die Ausnutzung der volumenunabhängigen Berechnungsweise' nicht gestatten", erläutert Brodersen. Solche Bestimmungen verunsichern die Verbraucher, die sich auf keine konkreten Zahlen berufen können, und bieten den Providern ein Hintertürchen, einseitig den Tarif mit unliebsamen Vielnutzern zu kündigen. Aus diesem Grund sollte der Verbraucher derartige AGB nicht akzeptieren und stattdessen lieber andere Internet- oder Telefon-Angebote wählen.
An Vertragsbestimmungen, die einen so bezeichneten Flatrate-Tarif auf ein genau definiertes monatliches Kontingent an Telefonminuten oder Datenvolumen begrenzen, werden die Verbraucher später nicht rütteln können. Hier hilft nur ein sorgfältiges Lesen der AGB vor Vertragsabschluss. "Hat man in einem laufenden Vertragsverhältnis Ärger mit vage formulierten einschränkenden Klauseln, so helfen die Verbraucherzentralen mit rechtlichem Rat", sagt Brodersen abschließend.