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ZTE stellt KI-basiertes System für 5G-Slice-Betrieb vor

Technik
ZTE hat CloudStudio, das erste kommerziell einsetzbare KI-basierte System der Branche für den 5G-Slice-Betrieb, auf dem Mobile World Congress (MWC) 2019 in Barcelona vorgestellt. Das System setzt inno... [weiter]

Galaxy, iPhone & Co: Hohe Betrugsrate bei Smartphones und Tablet-PCs

Die Innovationsfreude der Smartphone-Hersteller kennt keine Grenzen. Die mobilen Alleskönner locken die Nutzer mit neuen technischen Funktionen und mit immer leistungsfähigeren Prozessoren. Das einfache Handy mit SMS-Funktion von einst hat ausgedient. Kein Wunder, dass bei so viel Entwicklungsfreude viele Nutzer am liebsten immer das aktuellste Smartphone-Modell in den Händen halten möchten. Um die neuen Geräte finanzieren zu können, wählen manche den illegalen Weg: Versicherungsbetrug.

Versicherungsbetrug findet besonders häufig bei technischen Geräten, wie Smartphones und Tablet-PCs statt, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Erfahrungen der Versicherer zeigen, dass sich Schadenmeldungen häufen, wenn eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt.

Doch nicht jede Meldung ist ein Versicherungsschaden: Eine Auswertung der Branche ergab, dass von rund 2.000 eingereichten Schäden an Smartphones und Tablets mehr als die Hälfte der Fälle nicht plausibel waren. Konkret: Laut Gutachter können sich die Schäden in diesen Fällen nicht wie geschildert ereignet haben.

Jede Schadenmeldung wird geprüft

Aus diesem Grund lassen sich Versicherer die zerstörten Smartphones auch zuschicken und durch einen Gutachter prüfen. Interessantes Ergebnis der Untersuchung: Rund 14 Prozent der Kunden verfolgten ihre Forderung nicht weiter, nachdem der Versicherer eine Überprüfung des Schadens durch einen Sachverständigen angekündigt hatte. Versicherer sind gegenüber der ganz großen Mehrzahl ehrlicher Kunden in der Pflicht, Betrug zu bekämpfen. Daher prüfen sie jeden Schaden, egal wie hoch er ist.

Kann der Versicherungsbetrug nachgewiesen werden, können die Folgen für den Kunden erheblich sein: Der Versicherer zahlt nicht für den Schaden, er kann den Vertrag kündigen, die Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.

[GDV]
nlg