Kann der Internetanbieter am neuen Anschlussort den Vertrag nicht bzw. nicht zu denselben Bedingungen (z. B. Surfgeschwindigkeit) erfüllen, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Sie können dann einen Vertrag zu Neukundenkonditionen am neuen Anschlussort wählen.
Rufnummernmitnahme kostet bis zu 30 Euro, Vertragsumschreibung bei vier Anbietern kostenlos
Bei einem Anbieterwechsel müssen Verbraucher für die Rufnummernmitnahme bezahlen - je nach Anbieter werden dafür zwischen acht und 30 Euro fällig. Zieht ein Kunde mit dem bestehenden Vertrag um, wird die Rufnummer automatisch auf den neuen Anschluss übertragen. Die Rufnummernmitnahme ist aber nur bei einem Umzug innerhalb eines Vorwahlgebietes möglich.Die Umschreibung eines bestehenden Internetvertrags auf einen Nachmieter ist bei sechs von neun Anbietern möglich - bei vier davon sogar kostenlos. Zwei weitere Provider verlangen für die Übertragung eine Gebühr von 25 bzw. 30 Euro.
[Quelle: CHECK24 Vergleichsportal]